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    PFLEGEBERATUNG HESSEN

Pflegeberatung bei häuslicher Pflege in Hessen

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Das Ziel der häuslichen Pflege ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten.

Der Beratungseinsatz ist für alle Pflegegeldempfänger verpflichtend, die ihre Pflege selbst organisieren – und gilt bundesweit, nicht nur in Hessen.

Alle pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad haben gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die monatlich einen Wert von bis zu 42 € haben (gültig ab 2025).

Was ist eine Pflegeberatung in Hessen?

www.pflegeberatung-hessen.de ist Ihre kompetente und zuverlässige Pflegeberatungsstelle in ganz Hessen. Wir unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dabei, sich sicher im komplexen Pflegesystem zurechtzufinden.

Gerade in der häuslichen Pflege ist es für Betroffene oft schwierig, den Überblick über Pflegegrade, Pflegeleistungen, Pflegegeld, Sachleistungen und gesetzliche Regelungen zu behalten. Der sogenannte „Pflegedschungel“ mit seinen ständig wechselnden Vorgaben kann schnell überfordern. Genau hier setzt unsere professionelle Pflegeberatung in Hessen an.

Unsere Pflegeberatung – persönlich, verständlich & kompetent

Unsere qualifizierte Pflegeberatung informiert Sie umfassend über:

  • Pflegegrade (1–5)
  • Leistungen der Pflegekasse
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Kombinationsleistungen
  • Entlastungsleistungen
  • Hilfsmittel & Wohnraumanpassung
  • Antragstellung und Widerspruchsverfahren
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir begleiten Sie sowohl bei bestehendem Pflegegrad als auch auf dem Weg zur Beantragung eines Pflegegrades – persönlich, verständlich und individuell.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – bei Ihnen vor Ort oder per Video

Wir übernehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI zuverlässig bei Ihnen vor Ort. Alternativ bieten wir die Pflegeberatung auch bequem per Videosprechstunde an – flexibel, schnell und unkompliziert.

Ihre Vorteile mit Pflegeberatung in Hessen

  • ✔ Kostenlose Beratung über die Pflegekasse
  • ✔ Schnelle Terminvergabe
  • ✔ Hessenweite Vor-Ort-Beratung
  • ✔ Digitale Pflegeberatung per Video
  • ✔ Persönliche & individuelle Betreuung

Jetzt kostenlose Pflegeberatung in Hessen anfragen

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin – online. Wir sind gerne für Sie da.

Pflegegrad

1

Beratungseinsatz nicht verpflichtend für die Leistung der Pflegekasse
Pflegegrad

2-3

Beratungseinsatz alle 6 Monate verpflichtend
Pflegegrad

4-5

Ab 01.01.2026 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend und auf Wunsch vierteljährlich möglich.

Beratungsbesuch vereinbaren | Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sichern Sie sich Ihr Pflegegeld: Als Pflegegeldempfänger sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Fachkraft beraten zu lassen. Wenn Sie dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

"Pflegeberatung in Hessen – professionelle Hilfe in jeder Pflegesituation"

Wir sind ihr Ansprechpartner für professionelle Pflegeberatung in Hessen

Sie benötigen Unterstützung bei der häuslichen Pflege? Wir beraten Sie individuell und kompetent zu allen Fragen rund um Pflegegrade, finanzielle Leistungen und praktische Hilfen im Alltag. Unsere Experten helfen Ihnen, die bestmögliche Versorgung für Ihre Angehörigen zu organisieren – einfühlsam, professionell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

📞  Jetzt beraten lassen und bestmögliche Pflege sicherstellen!

Pflegehelferin

Pflegeberatung zuhause – persönlich und kostenlos

Die Pflegekasse bietet eine kostenfreie Pflegeberatung direkt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person an. Ziel ist es, individuelle Fragen zur häuslichen Pflege zu beantworten und gezielte Unterstützung zu leisten. Die Beratung findet in der Regel vor Ort statt, kann aber auch – jeden zweiten Termin – digital durchgeführt werden. Dieses freiwillige Angebot steht Pflegebedürftigen – abhängig vom Pflegegradvierteljährlich oder halbjährlich zur Verfügung und dient der Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflegequalität.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Häusliche Pflege“

Abhängig vom Beratungsanlass können die Kosten von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden. Wir klären vorab, welche Regelung in Ihrem Fall gilt.

Das Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, Angehörige und Versicherte, die Unterstützung bei Pflegegrad, Leistungen oder der Organisation der häuslichen Versorgung benötigen.

Je nach Beratungsangebot kann die Pflegeberatung persönlich vor Ort oder per Video durchgeführt werden.

Die allgemeine Pflegeberatung unterstützt bei der individuellen Organisation der Pflege. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für bestimmte Pflegegeldempfänger verpflichtend.

Mehr dazu hier

Über die Online-Terminbuchung können Sie eine Anfrage für eine Pflegeberatung oder einen Beratungseinsatz stellen.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen zur häuslichen Pflege
Pflegehilfsmittel
im Wert von

42

Euro

Häusliche Pflege

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für die Pflege nach § 40 Abs. 4 SGB XI
Zuschuss von bis zu

4.180,00

Euro

Für einen Rückruf nutzen Sie bitte das folgende Formular und tragen Ihre Telefonnummer ein.

Benötigen Sie eine Pflegeberatung in Hessen?

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