
Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und benötigen finanzielle Unterstützung, um die häusliche Pflege sicherzustellen. Eine der wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Pflegegeld. Doch wer hat Anspruch darauf? Wie lässt sich das Pflegegeld berechnen? Und welche Möglichkeiten gibt es, um die Leistungen optimal zu nutzen? In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema Pflegegeld, die Berechnungsformel und die Nutzung eines Pflegegeldrechners.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse erhalten, wenn sie von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Es dient dazu, die pflegenden Personen für ihren Aufwand zu entschädigen und Pflegebedürftigen eine größere finanzielle Flexibilität zu ermöglichen.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 2 bis 5: Pflegegeld gibt es nur für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.
- Häusliche Pflege: Die Pflege erfolgt durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen.
- Regelmäßige Beratung: Pflegegeldempfänger müssen Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen.
Pflegegeld berechnen: Wie viel steht mir je Pflegegrad zu?
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Aktuell (Stand 2024) gelten folgende Sätze:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
1 | Kein Pflegegeld |
2 | 347 € |
3 | 599 € |
4 | 800 € |
5 | 990 € |
Wie wird das Pflegegeld berechnet? Wie funktioniert es?
Formel zur Berechnung des Pflegegeldes
Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad eine feste Summe. Falls eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld genutzt wird (sog. Kombinationspflege), lässt sich das verbleibende Pflegegeld mit folgender Formel berechnen:
Schritt 1
Pflegekosten geteilt durch die maximale Pflegekassenleistung (Betrag für Sachleistungen, abhängig vom Pflegegrad) ergibt den verbleibenden Pflegegeldanspruch in Prozent.
Schritt 2
Der zustehende Pflegegeldbetrag (abhängig vom Pflegegrad) wird mit dem verbleibenden Pflegegeldanspruch multipliziert und durch 100 geteilt. Das Ergebnis ist der Anspruch auf Pflegegeldleistungen.
Beispiel:
- Ihre Pflegekosten: 369,36 Euro
- Pflegegrad: 3 (Sachleistungsbetrag: 1.497,00 Euro, Pflegegeld: 599,00 Euro)
Berechnung des anteiligen Pflegegeldanspruchs:
- 369,36 / 1.497 = 24,7 %
- 100 – 24,7 = 75,3 %
- (599 × 75,3) / 100 = 451,21 Euro
Mithilfe eines Pflegegeldrechners kann diese Berechnung schnell und einfach durchgeführt werden.
Pflegegeldrechner: Eine einfache Möglichkeit zur Berechnung
Ein Pflegegeldrechner hilft dabei, die individuelle Höhe des Pflegegeldes zu bestimmen. Dieser berücksichtigt folgende Faktoren:
- Pflegegrad
- Nutzung von Sachleistungen
- Anteile der Kombinationspflege
Viele Pflegegeldrechner stehen online kostenlos zur Verfügung und ermöglichen eine schnelle Berechnung.
Pflegegeld und andere Leistungen kombinieren
Pflegegeld kann mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden:
- Pflegesachleistungen (z. B. professionelle Pflegedienste)
- Tages- und Nachtpflege (Entlastung für pflegende Angehörige)
- Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson)
- Entlastungsbetrag (monatlich 125 € für Betreuungs- und Entlastungsangebote)
Pflegegeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Pflegegrad feststellen lassen
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Antrag auf Pflegegeld stellen
- Formular der Pflegekasse ausfüllen
- Nachweis der Pflege
- Angabe der pflegenden Person
- Beratungsbesuche durchführen
- Nachweispflicht für Pflegegeldempfänger
Steuerliche Aspekte des Pflegegeldes
Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es an die pflegende Person weitergegeben wird. Zudem können pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Pflegepauschbeträge steuerlich geltend machen.
Fazit
Das Pflegegeld ist eine essenzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit einem Pflegegeldrechner lässt sich die optimale Nutzung der Mittel berechnen. Eine Kombination mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kann zusätzliche Vorteile bringen. Wer Pflegegeld beantragen möchte, sollte sich frühzeitig informieren und alle notwendigen Schritte einleiten.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld
Was versteht man unter Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen gezahlt wird, wenn sie zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen versorgt werden. Es unterstützt die häusliche Pflege und steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 347 € / Monat
Pflegegrad 3: 599 € / Monat
Pflegegrad 4: 800 € / Monat
Pflegegrad 5: 990 € / Monat
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, wohl aber auf andere Leistungen wie Beratung oder Pflegehilfsmittel.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag auf Pflegegeld stellen Sie bei der gesetzlichen Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Eine schriftliche Form ist erforderlich. Nach Prüfung durch den MD (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.
Wer bekommt das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an pflegende Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen weitergeben kann. Damit soll die Anerkennung der häuslichen Pflege gestärkt werden.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für pflegende Angehörige, sofern es sich um eine nicht-gewerbliche Pflege handelt.