Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Das Ziel der häuslichen Pflege ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten.
Der Beratungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für Pflegegeldempfänger, die ihre Pflege selbst organisieren.
Alle pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad haben gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die monatlich einen Wert von bis zu 42 € haben (gültig ab 2025).
Sichern Sie sich Ihr Pflegegeld: Als Pflegegeldempfänger sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Fachkraft beraten zu lassen. Wenn Sie dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
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Neuigkeiten zum Thema „Pflege zu Hause“
Pflegeberatung zuhause – persönlich und kostenlos
Die Pflegekasse bietet eine kostenfreie Pflegeberatung direkt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person an. Ziel ist es, individuelle Fragen zur häuslichen Pflege zu beantworten und gezielte Unterstützung zu leisten. Die Beratung findet in der Regel vor Ort statt, kann aber auch – jeden zweiten Termin – digital durchgeführt werden. Dieses freiwillige Angebot steht Pflegebedürftigen – abhängig vom Pflegegrad – vierteljährlich oder halbjährlich zur Verfügung und dient der Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflegequalität.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Häusliche Pflege“
Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden, müssen regelmäßig eine Beratung durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchführen lassen.
✅ Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege
✅ Unterstützung & Beratung für pflegende Angehörige
✅ Vermeidung von Pflegefehlern
✅ Voraussetzung, um das Pflegegeld weiter zu erhalten
⚠️ Achtung:
Wer den Beratungseinsatz nicht regelmäßig durchführen lässt, riskiert eine Kürzung oder sogar die Streichung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse.
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Hier sind die aktuellen Beträge (Stand 01.01.2025) in Deutschland:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | ❌ Kein Pflegegeld (nur Sachleistungen möglich) |
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
🔹 Wichtig:
Die 24-Stunden-Betreuung bezeichnet ein Betreuungsmodell, bei dem eine Pflegekraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und rund um die Uhr Unterstützung bietet. Sie hilft bei der Grundpflege, im Haushalt, bei der Mobilität und sorgt für soziale Begleitung. Dieses Betreuungsangebot ermöglicht es Senioren, trotz Pflegebedarf weiterhin im eigenen Zuhause zu leben – mit individueller, liebevoller Betreuung und hoher Lebensqualität.
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