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    BERATUNGSBESUCH

Häusliche Pflege | Pflegebesuch | Pflegeberatung | Beratungseinsatz

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Das Ziel der häuslichen Pflege ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten.

Der Beratungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für Pflegegeldempfänger, die ihre Pflege selbst organisieren.

Alle pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad haben gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die monatlich einen Wert von bis zu 42 € haben (gültig ab 2025).

Beratungsbesuch vereinbaren | Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sichern Sie sich Ihr Pflegegeld: Als Pflegegeldempfänger sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Fachkraft beraten zu lassen. Wenn Sie dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Pflegegrad

1

Nicht verpflichtend für die Leistung der Pflegekasse
Pflegegrad

2-3

Alle 6 Monate verpflichtend
Pflegegrad

4-5

Alle 3 Monate verpflichtend
"Professionelle Beratung zu jeder Pflegesituation"

Wir sind ihr Ansprechpartner für professionelle Pflegeberatung

Sie benötigen Unterstützung bei der häuslichen Pflege? Wir beraten Sie individuell und kompetent zu allen Fragen rund um Pflegegrade, finanzielle Leistungen und praktische Hilfen im Alltag. Unsere Experten helfen Ihnen, die bestmögliche Versorgung für Ihre Angehörigen zu organisieren – einfühlsam, professionell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

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Pflegehelferin

Pflegeberatung zuhause – persönlich und kostenlos

Die Pflegekasse bietet eine kostenfreie Pflegeberatung direkt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person an. Ziel ist es, individuelle Fragen zur häuslichen Pflege zu beantworten und gezielte Unterstützung zu leisten. Die Beratung findet in der Regel vor Ort statt, kann aber auch – jeden zweiten Termin – digital durchgeführt werden. Dieses freiwillige Angebot steht Pflegebedürftigen – abhängig vom Pflegegradvierteljährlich oder halbjährlich zur Verfügung und dient der Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflegequalität.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Häusliche Pflege“

Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden, müssen regelmäßig eine Beratung durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchführen lassen.

  • Pflegegrad 2 & 3 → alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5 → alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1 → freiwillig möglich

✅ Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege
✅ Unterstützung & Beratung für pflegende Angehörige
✅ Vermeidung von Pflegefehlern
✅ Voraussetzung, um das Pflegegeld weiter zu erhalten

⚠️ Achtung:
Wer den Beratungseinsatz nicht regelmäßig durchführen lässt, riskiert eine Kürzung oder sogar die Streichung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Hier sind die aktuellen Beträge (Stand 01.01.2025) in Deutschland:

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1❌ Kein Pflegegeld (nur Sachleistungen möglich)
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

🔹 Wichtig:

  • Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Ehrenamtliche erfolgt.
  • Pflegebedürftige können Pflegegeld mit Pflegesachleistungen (z. B. durch einen Pflegedienst) kombinieren (Kombinationspflege).
  • Das Pflegegeld muss für die tatsächliche Pflege genutzt werden, es gibt aber keine direkte Kontrolle darüber.

Die 24-Stunden-Betreuung bezeichnet ein Betreuungsmodell, bei dem eine Pflegekraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und rund um die Uhr Unterstützung bietet. Sie hilft bei der Grundpflege, im Haushalt, bei der Mobilität und sorgt für soziale Begleitung. Dieses Betreuungsangebot ermöglicht es Senioren, trotz Pflegebedarf weiterhin im eigenen Zuhause zu leben – mit individueller, liebevoller Betreuung und hoher Lebensqualität.

Mehr über 24-Stunden-Betreuung erfahren

Pflegehilfsmittel
im Wert von

42

Euro

Häusliche Pflege

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für die Pflege nach § 40 Abs. 4 SGB XI
Zuschuss von bis zu

4.180,00

Euro

Für einen Rückruf nutzen Sie bitte das folgende Formular und tragen Ihre Telefonnummer ein.

Haben Sie Fragen zum Thema „Häusliche Pflege“?

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