Termin für einen Beratungseinsatz, Beratungsbesuch vereinbaren
Bestätigung für die Pflegekasse
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Ein Pflegeberatungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten. Er dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu unterstützen und Verbesserungsvorschläge zu geben. Durchgeführt wird der Einsatz von zugelassenen Pflegediensten oder Pflegefachkräften.
Häufigkeit des Beratungsbesuchs:
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 1: Kein Pflichtbesuch, freiwillige Beratung möglich.
- Pflegegrad 2 & 3: Alle sechs Monate (zweimal im Jahr).
- Pflegegrad 4 & 5: Alle drei Monate (viermal im Jahr).
Rechtsgrundlage:
Diese Regelung ergibt sich aus § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elf). Dort ist festgelegt, dass Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, diese Beratungsbesuche regelmäßig nachweisen müssen. Erfolgt kein Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
Falls eine Kombinationsleistung aus Sachleistung und Pflegegeld genutzt wird, sind die Beratungsbesuche freiwillig, aber empfehlenswert.
Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Warum ist der Nachweis notwendig?
- Pflegequalität sichern: Die Beratung hilft, die häusliche Pflege optimal zu gestalten und mögliche Versorgungsprobleme frühzeitig zu erkennen.
- Pflegegeld weiterhin erhalten: Die regelmäßige Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne den Nachweis kann es zu Kürzungen oder sogar zur Einstellung des Pflegegeldes kommen.
- Unterstützung für pflegende Angehörige: Der Besuch bietet wertvolle Tipps zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsangeboten, Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und organisatorischen Fragen.
Wie oft ist der Beratungsbesuch erforderlich?
- Pflegegrad 2 & 3 → alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5 → alle 3 Monate
Wichtige Hinweise
- Der Termin kann von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer Pflegeberatungsstelle durchgeführt werden.
- Die Erstberatung muss persönlich erfolgen, danach kann jede zweite Beratung per Video stattfinden (aktuell bis 31. März 2027 möglich).
Ohne den Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Daher sollten Pflegegeldempfänger die Beratungstermine unbedingt wahrnehmen.