Professionelle Pflegeberatung | Anspruch auf Pflegeberatung | Beratungspflicht

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder Mensch mit erkennbarem Pflege- oder Unterstützungsbedarf hat das Recht auf eine kostenfreie, unabhängige Pflegeberatung. Es ist ratsam, diese frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Beratung vermittelt Wissen über Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt bei der Organisation der Pflege.
Sobald ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse eingeht, muss diese innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten und eine Ansprechperson oder eine Beratungsstelle benennen. Falls keine eigenen Berater vorhanden sind, stellt die Pflegekasse einen Gutschein für eine externe Beratung aus.
Auch Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können sich beraten lassen – besonders dann, wenn sich die Pflegesituation verändert und neue Unterstützung erforderlich wird. Zudem haben Angehörige ein eigenständiges Recht auf Beratung, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt.
Wo findet man eine Beratungsstelle?
Es gibt zahlreiche Anlaufstellen für Pflegeberatung, darunter Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen.
💡 Tipp: Pflegeberatung kann nicht nur vor Ort, sondern auch telefonisch oder in den eigenen vier Wänden stattfinden. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach diesen Optionen.
Warum ist eine Pflegeberatung sinnvoll?
Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Leistungen, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind und miteinander kombiniert werden können. Zusätzlich gibt es Unterstützung durch die Krankenversicherung, Unfallversicherung oder das Sozialamt. Laien haben oft Schwierigkeiten, sich in diesem komplexen System zurechtzufinden.
Eine individuelle Pflegeberatung hilft dabei, den eigenen Anspruch zu verstehen, Anträge korrekt auszufüllen und eine geeignete Pflegeorganisation zu planen. Themen der Beratung umfassen unter anderem:
- Organisation der Pflege (ambulant oder stationär)
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige (z. B. durch eine Kur)
- Alternative Wohnformen im Alter
- Barrierefreie Umbaumaßnahmen
- Pflegehilfsmittel
- Wichtige Dokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
💡 Tipp: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Pflegeleistungen beantragen. Unsere Experten geben wertvolle Hinweise zur Pflegeorganisation und helfen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Zunächst analysieren unsere Berater die individuelle Pflegesituation und den aktuellen Unterstützungsbedarf. Anschließend werden mögliche Lösungen erarbeitet:
- Wie kann der Alltag erleichtert werden?
- Welche Aufgaben lassen sich auf mehrere Personen verteilen?
- Welche Hilfsangebote gibt es?
Dazu zählen unter anderem:
- Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten oder Lifter)
- Pflegekurse und Gesundheitsförderungsmaßnahmen
- Entlastungsangebote wie Tages- oder Verhinderungspflege
- Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe
Alle gesammelten Informationen fließen in einen Versorgungsplan ein, der die Pflege- und Unterstützungsmaßnahmen dokumentiert. Dabei werden Aspekte wie der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person, Wohnverhältnisse, der Unterstützungsbedarf sowie präventive oder rehabilitative Maßnahmen berücksichtigt. Falls sich die Pflegesituation ändert, wird der Plan entsprechend angepasst.
Beratungspflicht für Pflegegeldempfänger
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind verpflichtet, sich regelmäßig beraten zu lassen. Ziel dieser Pflichtberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.
- Pflegegrad 2 & 3: Beratung mindestens einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 & 5: Beratung alle drei Monate
Diese Termine bieten eine gute Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich über Hilfsmittel oder weitere Entlastungsmöglichkeiten zu informieren.
📌 Seit dem 1. Juli 2022 gilt:
- Die erste Beratung muss immer persönlich zu Hause stattfinden.
- Danach kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Video-Konferenz erfolgen.
Diese Regelung ist derzeit bis zum 31. März 2027 befristet.