
Kostenlose Pflegehilfsmittel für pflegebedürftige Menschen
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Diese Unterstützung dient dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene sowie den Schutz der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sicherzustellen.
Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig?
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise:
✔️ Einmalhandschuhe
✔️ Mundschutz & Schutzschürzen
✔️ Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
✔️ Bettschutzeinlagen (einmalig verwendbar)
Wie erhält man die Pflegehilfsmittel?
- Antrag bei der Pflegekasse: Pflegebedürftige oder deren Angehörige können die Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse beantragen.
- Lieferung durch Sanitätshäuser: Viele Anbieter liefern die Hilfsmittel bequem nach Hause, oft als monatliches Pflegepaket.
- Keine Vorleistung nötig: Nach Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten direkt.
Dank dieser Leistung können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finanziell entlastet werden und erhalten wichtige Hilfsmittel für den Pflegealltag – ganz ohne Zusatzkosten! 🚑💙