
Kostenlose Pflegehilfsmittel für pflegebedürftige Menschen
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Diese Unterstützung dient dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene sowie den Schutz der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sicherzustellen.
Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig?
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise:
✔️ Einmalhandschuhe
✔️ Mundschutz & Schutzschürzen
✔️ Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
✔️ Bettschutzeinlagen (einmalig verwendbar)
Wie erhält man die Pflegehilfsmittel?
- Antrag bei der Pflegekasse: Pflegebedürftige oder deren Angehörige können die Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse beantragen.
- Lieferung durch Sanitätshäuser: Viele Anbieter liefern die Hilfsmittel bequem nach Hause, oft als monatliches Pflegepaket.
- Keine Vorleistung nötig: Nach Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten direkt.
Dank dieser Leistung können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finanziell entlastet werden und erhalten wichtige Hilfsmittel für den Pflegealltag – ganz ohne Zusatzkosten! 🚑💙
Erfahren Sie, wie Sie den Antrag stellen!
FAQ - Häufige Fragen rund um Pflegehilfsmittel
Was versteht man unter Pflegehilfsmitteln?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und die häusliche Pflege sicherer machen. Sie tragen dazu bei, Beschwerden zu lindern oder die Selbstständigkeit zu fördern. Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett) und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe).
Welche Pflegehilfsmittel stehen zur Verfügung?
Zu den häufig genutzten Pflegehilfsmitteln zählen:
Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen
Verbrauchsprodukte: Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen
Was zählt zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Verbrauchshilfsmittel sind für den täglichen Gebrauch gedacht und dienen der Hygiene und Infektionsvermeidung – z. B.:
Händedesinfektionsmittel
Einmalhandschuhe
FFP2-Masken
Schutzkittel
Einweg-Bettschutzeinlagen
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Ja, die Pflegekasse übernimmt:
Bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Komplettkosten oder Leihmodelle bei technischen Pflegehilfsmitteln nach Genehmigung
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel?
Alle Pflegegrade (1 bis 5) berechtigen zum Bezug von Pflegehilfsmitteln. Die Art der Hilfsmittel ist dabei nicht vom Pflegegrad abhängig, sondern vom individuellen Bedarf.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1 bis 5?
Egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 – der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist gleich. Entscheidend ist, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist.
Wie kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?
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Verbrauchsprodukte: direkt über zugelassene Anbieter oder durch Einreichen von Rechnungen bei der Pflegekasse
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Technische Hilfsmittel: Antrag über Pflegeberatung, Hausarzt oder direkt bei der Pflegeversicherung
Was bekomme ich für die 42 Euro pro Monat?
Für diesen Betrag sind in der Regel folgende Pflegehilfsmittel abgedeckt:
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Flächen- und Händedesinfektion
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Mundschutz & FFP2-Masken
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Einweghandschuhe
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Bettschutzeinlagen
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Schutzkleidung
→ Reicht meist für einen Monatsbedarf in der häuslichen Pflege.
Kann ich mir die 42 Euro bar auszahlen lassen?
Nein. Aber Sie können die Produkte selbst kaufen und sich die Kosten erstatten lassen, indem Sie die Belege bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Wird der Zuschuss auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein, die Erstattung für Pflegehilfsmittel hat keinen Einfluss auf das Pflegegeld. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung.