
Barrierefreies Wohnen: So profitieren Pflegebedürftige von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Immer mehr pflegebedürftige Menschen in Deutschland sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihr Zuhause an die veränderten Anforderungen der Pflege anzupassen. Besonders durch den demografischen Wandel und die steigende Zahl an Pflegefällen gewinnen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI zunehmend an Bedeutung. Diese Maßnahmen ermöglichen es Pflegebedürftigen, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu leben und erhöhen gleichzeitig die Sicherheit und Lebensqualität.
Doch welche konkreten Vorteile bieten diese Anpassungen? Wer hat Anspruch darauf, und welche finanziellen Mittel stellt die Pflegeversicherung bereit? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder technische Anpassungen in der Wohnung oder im Haus einer pflegebedürftigen Person. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern und die Pflege durch Angehörige oder professionelle Kräfte zu erleichtern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 40 Abs. 4 SGB XI, der finanzielle Zuschüsse für solche Umbaumaßnahmen vorsieht.
Mögliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen:
- Barrierefreier Umbau des Badezimmers (z. B. ebenerdige Dusche, Haltegriffe, rutschfester Boden)
- Einbau von Treppenliften zur besseren Erreichbarkeit der oberen Stockwerke
- Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer
- Anpassung der Küchenhöhe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
- Installation von Notrufsystemen zur Erhöhung der Sicherheit
Zuschuss zur Wohnraumanpassung bei anerkanntem Pflegegrad
Wer seine Wohnung alters- oder pflegegerecht umbauen möchte, kann bei der Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen – vorausgesetzt, ein anerkannter Pflegegrad liegt vor. Dieser Zuschuss ermöglicht notwendige Wohnraumanpassungen, um die häusliche Pflege zu sichern oder die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Pflegekasse gewährt den Zuschuss nur dann, wenn die geplanten Maßnahmen mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:
- Die Pflege in der eigenen Wohnung wird überhaupt erst möglich gemacht.
- Die Pflege wird durch die Maßnahme erheblich erleichtert, wodurch sowohl die Pflegeperson als auch der Pflegebedürftige entlastet werden.
- Die Maßnahme trägt dazu bei, die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen spürbar zu verbessern.
Da die Bewertung durch die Pflegekasse immer ein gewisses Maß an Auslegung zulässt, empfiehlt es sich, im Antrag ausführlich darzulegen, warum genau die geplante Maßnahme in Ihrer individuellen Pflegesituation notwendig und sinnvoll ist.
Wie hoch ist der Zuschuss zur Wohnraumanpassung?
Unabhängig vom konkreten Pflegegrad stellt die Pflegeversicherung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro zur Verfügung. Wichtig: Der Betrag gilt immer pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person.
Was bedeutet „pro Maßnahme“?
Als eine Maßnahme gelten alle baulichen Anpassungen, die zusammen beantragt und auf die aktuelle Pflegesituation abgestimmt sind. Bei einer wesentlichen Veränderung des Gesundheitszustandes – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt – kann später ein erneuter Antrag gestellt werden.
Was bedeutet „pro Person“?
Leben mehrere pflegebedürftige Personen im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss je Person beantragt werden. So können z. B. bei einem Ehepaar mit Pflegegrad bis zu 8.360 Euro zusammenkommen. In Wohngemeinschaften (Pflege-WG) sind bei vier berechtigten Personen sogar bis zu 16.720 Euro möglich.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Antragstellung beraten – z. B. bei einem Pflegestützpunkt oder ambulanten Pflegedienst. Eine gute Begründung erhöht die Bewilligungschancen erheblich.
Welche Umbauten werden bei Pflegebedürftigkeit bezuschusst?
Die Pflegekassebauliche Maßnahmen zur Wohnraumanpassung finanziell unterstützen – vorausgesetzt, sie tragen dazu bei, die Pflege zu Hause zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu fördern. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden, hängt vom individuellen Pflegebedarf sowie der aktuellen Wohnsituation ab.
Beispiele für anerkannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die folgenden Anpassungen gehören zu den typischen baulichen Veränderungen, die bei Vorliegen eines Pflegegrads häufig bezuschusst werden:
- Montage eines Treppenlifts oder Hublifts
- Installation eines Haus- oder Außenaufzugs
- Anbringen rutschhemmender Bodenbeläge auf Treppen
- Beidseitige Handläufe im Treppenbereich
- Umbau eines Badezimmers zur barrierefreien Nutzung (z. B. bodengleiche Dusche)
- Einbau eines Dusch-WCs oder höhenangepassten WCs
- Badewannenlift zur sicheren Nutzung vorhandener Wannen
- Absenkung von Hängeschränken in der Küche
- Installation von Haltegriffen und Stützstangen im gesamten Wohnbereich
- Vergrößerung von Türöffnungen für Rollstuhlzugang
- Abbau von Stolperschwellen
- Anpassung der Möbelerreichbarkeit (z. B. Tischhöhe, Bettzugang)
- Bewegungsmelder für den sicheren Gang zur Toilette bei Nacht
- Gegensprechanlagen oder akustische/optische Orientierungshilfen für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung
Keine Förderung für allgemeine Renovierungen oder Komfortlösungen
Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit dem Pflegebedarf in Zusammenhang stehen, sind in der Regel nicht zuschussfähig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Allgemeine Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank
- Wärmedämmung, Schallschutz oder Modernisierung der Heizungsanlage
- Instandsetzung beschädigter Bauteile wie Treppenstufen
- Elektromotor für Markisen oder die Installation von Rollläden
- Einbau einer Rollstuhlgarage oder eines Carports
- Ästhetische Maßnahmen wie Malerarbeiten, Tapezieren oder neue Bodenbeläge
- Schönheitsreparaturen und allgemeine Modernisierungen
Tipp: Vor dem Umbau sollten Sie eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen – z. B. durch einen Pflegestützpunkt oder eine Wohnberatung. So stellen Sie sicher, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind und Ihr Antrag erfolgreich ist.
Vorteile wohnumfeldverbessernder Maßnahmen
1. Längere Selbstständigkeit und Erhalt der Lebensqualität
Viele pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Durch barrierefreie Umbauten wird die Selbstständigkeit gefördert, wodurch eine stationäre Pflege in einem Heim oft hinausgezögert oder sogar vermieden werden kann.
2. Entlastung für pflegende Angehörige
Angehörige, die die Pflege eines Familienmitglieds übernehmen, stehen oft vor großen Herausforderungen. Eine angepasste Wohnsituation erleichtert die Pflege erheblich, indem zum Beispiel rückenschonende Maßnahmen wie ein höhenverstellbares Pflegebett oder ein Deckenliftsystem installiert werden.
3. Erhöhte Sicherheit im Alltag
Stürze und andere Haushaltsunfälle sind ein großes Risiko für pflegebedürftige Menschen. Durch Anpassungen wie rutschfeste Böden, Haltegriffe und bessere Beleuchtung kann das Verletzungsrisiko erheblich reduziert werden.
4. Finanzielle Entlastung durch Zuschüsse der Pflegekasse
Pflegebedürftige Menschen können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse erhalten. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Betrag auf bis zu 16.720 Euro ansteigen. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Erleichterung dar.
5. Wertsteigerung der Immobilie
Antragstellung: So funktioniert es
Die Beantragung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist in mehreren Schritten möglich:
- Beratung in Anspruch nehmen: Eine Pflegeberatung (z. B. durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt) hilft, die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren.
- Kostenvoranschläge einholen: Mindestens ein Angebot von Fachfirmen sollte vorliegen.
- Antrag bei der Pflegekasse einreichen: Formulare sind bei der jeweiligen Kasse erhältlich.
- Genehmigung abwarten: Erst nach Bestätigung durch die Pflegekasse sollte mit dem Umbau begonnen werden.
- Umsetzung und Abrechnung: Nach Fertigstellung der Maßnahmen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit können langfristig auch den Wert einer Immobilie erhöhen. Gerade in einer alternden Gesellschaft steigt die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum.
Wer hat Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Um die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen.
- Die Maßnahmen müssen notwendig sein, um die Pflege zu erleichtern, die Selbständigkeit zu erhöhen oder eine stationäre Unterbringung zu vermeiden.
- Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden.
Antrag auf Zuschuss zur Wohnraumanpassung – Das sollten Sie beachten
Wer eine Förderung für barrierefreie Umbauten durch die Pflegekasse erhalten möchte, muss einige Anforderungen erfüllen. Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, sollten Sie auf eine vollständige und gut begründete Einreichung achten.
Antrag stellen – So geht’s
Ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann bei vielen Pflegeversicherungen bequem online über ein Formular eingereicht werden. Alternativ genügt auch ein formloses Schreiben per Post oder E-Mail. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag alle erforderlichen Informationen enthält.
- Vor- und Nachname, Anschrift sowie die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Die aktuelle Bankverbindung (bei direkter Abrechnung auch die der durchführenden Firma)
- Eine präzise Beschreibung der geplanten baulichen Veränderung
- Eine fundierte Begründung, warum die Maßnahme erforderlich ist
- Falls verfügbar: ein oder mehrere Kostenvoranschläge inklusive Kontaktdaten der Anbieter
- Hinweis, ob bereits in der Vergangenheit ein Zuschuss für Umbauten gewährt wurde
Warum die Begründung entscheidend ist
Die Pflegekasse prüft den Antrag auf Basis Ihrer Argumentation. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie nachvollziehbar schildern, welchen konkreten Nutzen der geplante Umbau für die pflegebedürftige Person bringt.
Ihre Begründung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Welche Einschränkungen oder Barrieren bestehen aktuell?
- Inwiefern wirken sich diese auf den Alltag oder die Pflege aus?
- Wie genau kann die geplante Maßnahme diese Probleme lösen oder verbessern?
Um die Notwendigkeit zu untermauern, kann es hilfreich sein, medizinische Unterlagen oder ärztliche Stellungnahmen beizufügen – insbesondere dann, wenn der Pflegekasse bestimmte Diagnosen noch nicht vorliegen.
Entscheidungsfristen der Pflegeversicherung
Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, hat die Pflegekasse in der Regel drei Wochen Zeit, um über die Förderung zu entscheiden. Wird ein medizinisches Gutachten durch den MDK oder einen anderen Gutachter benötigt, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.
Achtung: Sollte die Pflegekasse nicht fristgerecht reagieren und Sie auch nicht schriftlich über eine Verzögerung informieren, gilt Ihr Antrag als automatisch bewilligt – ein rechtlich relevanter Vorteil für Antragstellende.
Widerspruch bei Ablehnung
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. In Ihrer Begründung sollten Sie klar darlegen, warum die Entscheidung der Pflegekasse aus Ihrer Sicht unzutreffend ist. Hilfreich ist es, Ihre Argumente mit medizinischen Nachweisen oder Alltagsbeispielen zu untermauern.
Zuschuss auch bei Eigenleistung möglich
Auch wenn Sie die baulichen Maßnahmen selbst oder mit Unterstützung aus dem privaten Umfeld umsetzen, können Sie Fördermittel erhalten – allerdings nur für Material- und Sachkosten. Die Arbeitszeit wird bei Eigenleistung nicht bezuschusst.
Wohnumfeldanpassung in Mietwohnungen
Kleinere Veränderungen wie Haltegriffe im Bad oder zusätzliche Lichtquellen dürfen in der Regel auch ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen. Bei tiefgreifenden baulichen Änderungen (z. B. Türverbreiterungen oder fest installierte Liftsysteme) sollten Sie jedoch das Einverständnis des Vermieters einholen.
Fazit: Ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bieten eine enorme Erleichterung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie fördern die Selbstständigkeit, erhöhen die Sicherheit und entlasten die Pflegepersonen erheblich. Zudem stellt die finanzielle Förderung durch die Pflegekassen sicher, dass notwendige Anpassungen für viele Betroffene erschwinglich bleiben.
Wer also pflegebedürftig ist oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreut, sollte sich umfassend über die Möglichkeiten informieren und rechtzeitig einen Antrag stellen. Nutzen Sie die Unterstützung durch die Pflegeversicherung, um ein sicheres und komfortables Zuhause zu schaffen!
🔎 Häufige Fragen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
✅ Was versteht man unter einer Anpassung des Wohnumfelds bei Pflegebedürftigkeit?
Dabei handelt es sich um bauliche Maßnahmen in der Wohnung, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
💰 Wie viel finanzielle Unterstützung gibt es für Umbauten im Pflegefall?
Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person.
📊 Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf einen Umbau-Zuschuss?
Ein Zuschuss ist ab Pflegegrad 1 möglich, meist jedoch ab Pflegegrad 2 empfehlenswert.
📋 Welche Bedingungen gelten für einen Pflegekassenzuschuss beim Wohnungsumbau?
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad sowie eine Maßnahme, die die Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.
📝 Wo und wie stellt man den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – entweder formlos schriftlich oder mit einem bereitgestellten Formular.
🏗️ Welche baulichen Veränderungen werden von der Pflegekasse übernommen?
Bezuschusst werden z. B. barrierefreie Duschen, Treppenlifte, Haltegriffe, Türverbreiterungen – je nach individueller Pflegesituation.
🚚 Wird ein Umzug als förderfähige Maßnahme zur Wohnraumanpassung anerkannt?
Ein Umzug wird nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt, außer er ist medizinisch zwingend notwendig und gut begründet.
🔁 Kann man einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen mehrfach erhalten?
Ja, sofern sich der Gesundheitszustand deutlich verändert und neue Maßnahmen notwendig werden.
🔄 Wie häufig darf ein Antrag auf Wohnraumanpassung gestellt werden?
Bei jeder neuen Pflegesituation oder erheblichen gesundheitlichen Veränderung kann ein neuer Antrag gestellt werden.
❓ Gibt es finanzielle Hilfe für Umbaumaßnahmen auch ohne Pflegegrad?
Nein, ohne anerkannten Pflegegrad ist kein Zuschuss durch die Pflegekasse möglich.
🚫 Was tun, wenn der Antrag auf Wohnraumanpassung abgelehnt wurde?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und begründen Sie die Notwendigkeit der Maßnahme ausführlich.