Zuverlässiger Beratungsbesuch in Nidda für Pflegegeldempfänger – schnell, kostenlos & kompetent

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Kräfte erfolgt, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Unsere erfahrenen Pflegeberater kommen zu Ihnen nach Nidda und sorgen für eine individuelle, sachkundige Beratung – inklusive rechtsgültiger Bestätigung für die Pflegekasse.
Warum ein verpflichtender Beratungseinsatz in Nidda notwendig ist
Die Pflegeversicherung verlangt von Pflegegeldempfängern einen Nachweis darüber, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Der Beratungseinsatz Nidda dient der Qualitätssicherung, unterstützt die pflegenden Angehörigen und hilft dabei, mögliche Überforderungen frühzeitig zu erkennen. Im Anschluss erhalten Sie die Bestätigung über die Durchführung eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI, die bei der Pflegekasse eingereicht wird.
Unsere Leistungen für Sie:
Persönlicher Beratungsbesuch in Nidda durch geschulte Fachkräfte
Durchführung des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI
Ausstellung der Bestätigung für die Pflegegeldempfänger über die Durchführung eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI
Automatische Übermittlung der Bestätigung für die Pflegekasse
Erinnerung an Fristen zur Vermeidung von Leistungsunterbrechungen
Pflegeberatung in Nidda – vertraulich & unkompliziert
Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause in Nidda – zuverlässig und pünktlich. Der Beratungseinsatz dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten und wird individuell auf Ihre Pflegesituation abgestimmt. Ihre Fragen zur Pflege, finanziellen Unterstützung oder Alltagshilfe werden kompetent beantwortet.
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch in Nidda
Wie oft muss der Beratungseinsatz erfolgen?
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Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate
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Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate
Was passiert, wenn ich keinen Beratungseinsatz durchführe?
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Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung für die Pflegekasse droht der Verlust des Pflegegeldes.
Wer trägt die Kosten für den Beratungseinsatz?
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Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig – für Sie ist der Besuch kostenlos.
Jetzt Beratungseinsatz in Nidda vereinbaren
Wir helfen Ihnen dabei, alle Anforderungen nach § 37.3 SGB XI rechtzeitig zu erfüllen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungsbesuch in Nidda – unkompliziert und ohne Wartezeiten. Unsere Experten stehen Ihnen beratend zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.