Gesetzlich anerkannter Beratungsbesuch Hammersbach für Pflegegeldempfänger

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuung organisieren, sind Sie laut § 37.3 SGB XI verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch eine anerkannte Beratungsstelle durchführen zu lassen. Unser Pflegeberatungsunternehmen bietet Ihnen in Hammersbach einen zuverlässigen, fachlich fundierten Beratungsbesuch, inklusive rechtsgültiger Bestätigung für die Pflegekasse.
Was ist ein verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Ein verpflichtender Beratungseinsatz dient der Sicherstellung der Pflegequalität im häuslichen Umfeld. Die Pflegekasse verlangt von Pflegegeldempfängern den Nachweis, dass die Pflege bedarfsgerecht organisiert und langfristig gesichert ist. Nach dem Beratungseinsatz Hammersbach stellen wir Ihnen die Bestätigung über die Durchführung eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI aus – zur Vorlage bei Ihrer Pflegekasse.
Unsere Leistungen in Hammersbach:
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Persönlicher Beratungsbesuch in Hammersbach durch erfahrene Pflegefachkräfte
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Individuelle Beratung zu Pflegealltag, Entlastungsmöglichkeiten und Pflegemitteln
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Erstellung der Bestätigung für die Pflegegeldempfänger über die Durchführung eines Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI
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Direkte Übermittlung der Bestätigung für die Pflegekasse
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Erinnerung an gesetzliche Fristen zur Sicherstellung Ihrer Pflegegeldzahlungen
Wann ist der Beratungseinsatz notwendig?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Der Beratungseinsatz in Hammersbach ist für Sie kostenfrei, da die Pflegekasse die entstehenden Kosten vollständig übernimmt.
Warum wir?
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Zuverlässig: Termintreue Hausbesuche direkt in Hammersbach
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Kompetent: Langjährige Erfahrung in der Pflegeberatung
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Rechtssicher: Gültige Bestätigung für die Pflegekasse nach jeder Beratung
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Entlastend: Unterstützung bei allen Fragen rund um Pflegeleistungen
Pflege in Hammersbach – Wir unterstützen Sie
Häufig gestellte Fragen zum Beratungseinsatz
Wer muss einen Beratungseinsatz durchführen lassen?
Alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden.
Was kostet der Beratungseinsatz?
Nichts – die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
Wie erhalte ich die Bestätigung?
Wir übergeben Ihnen die Bestätigung für die Pflegegeldempfänger direkt nach dem Besuch und senden sie bei Bedarf automatisch an Ihre Pflegekasse.
Jetzt Beratungseinsatz in Hammersbach vereinbaren
Warten Sie nicht, bis Fristen verstreichen! Sichern Sie sich noch heute einen Termin für Ihren Beratungsbesuch in Hammersbach und lassen Sie sich persönlich und kostenfrei unterstützen. Nach dem Besuch erhalten Sie direkt die Bestätigung für die Pflegekasse – damit Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiterläuft.